Anmeldung
Liebe Eltern,
die Schulanmeldung ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes.
Bitte denken Sie beim Umzug in die Gemeinde Hoppegarten rechtzeitig auch daran.
Die Anmeldung muss durch eine sorgeberechtigte Person in Anwesenheit des Kindes erfolgen.
Die Gebrüder-Grimm-Grundschule ist eine Grundschule für Kinder aus Hönow.
Die zuständige Grundschule für Kinder aus den Ortsteilen Münchehofe, Waldesruh, Birkenstein, Dahlwitz-Hoppegarten ist die Lenné Schule.
Grundlage dieser Regelung ist die Schulbezirkssatzung der Gemeinde Hoppegarten.
Vorzulegen sind:
- die Geburtsurkunde des Kindes im Original zur Einsicht und eine Kopie,
- der Personalausweis der sorgeberechtigten Person bzw. eine aktuelle Meldebestätigung (zum Nachweis des Wohnsitzes in der Gemeinde Hoppegarten) als Kopie,
- Dokumente zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern im Original zur Einsicht und eine Kopie,
- eine Einverständniserklärung zur Anmeldung an unserer Schule des Kindesvaters oder der Kindesmutter, die nicht selbst zur Anmeldung erscheinen können,
- bei Lernanfängern die Teilnahmebescheinigung zur Sprachstandsermittlung der Kita. (Kinder, die keine Kita besuchen, müssen diesen Test in einer Kita absolvieren. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vorab darum.)
- der Nachweis zur Masernschutzimpfung.
Die Anmeldetermine für die Lernanfänger des Schuljahres 2023/ 2024 sind für Hönower Lernanfänger am 07.,08., 09. November 2022 in der Schule.
An diesem Tag können die Lernanfänger, die in Hönow wohnnaft sind, von 8.00-11.00 Uhr UND 14.00 -16.00 Uhr in der Schule angemeldet werden:
Kinder der Kita Weltentdecker und Schatztruhe 07. Nov 2022
Kinder der Kita Rappel Zappel und Gänseblümchen 08. Nov 2022
Kinder anderer Kitas und Zuzug 09. Nov 2022.
Die Termine zur pflichtigen Schuleingangsuntersuchung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhalten Sie bei der Anmeldung.
Informationen dazu: https://www.maerkisch-oderland.de/de/schuleingangsuntersuchungen.html
Die Anmeldetermine in der Schule sind auch von den Eltern wahrzunehmen, die einen Antrag auf Rückstellung stellen.
Eltern, die bei ihrem Kind einen Förderbedarf vermuten, wenden sich bitte bis zum 01.11.2022 per Mail an die Schule.
Eltern, die für ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch wünschen, geben ihren Antrag mit einer Begründung und fachärztlichen Gutachten bis zum 01.11.2022 ab.
Eltern, die eine vorzeitige Einschulung wünschen, beachten bitte die Fristen und Erbringung der Nachweise entsprechend Brandenburgischem Schulgesetz § 37 Absatz 4 und die Entscheidung zur Aufnahme nach Prüfung der Nachweise durch den Schulleiter § 50 Absatz 1.
Abgabetermin des Antrages ist bis zum 16.09.2022.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin gemäß §51 Brandenburgisches Schulgesetz.
Zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten die Sorgeberechtigten den Aufnahmebescheid im Mai des Jahres der Einschulung.
Die Elternversammlung für die zukünftigen 1. Klassen findet im Juni in der Aula statt.